Betonwerk / Asphaltwerk

Beschreibung des Verfahrens
Grobkörnige schadstoffhaltige Materialien können nach Aufbereitung als Zuschlagstoffe bei der Beton- und Asphaltherstellung eingesetzt werden. Die Zuschlagsstoffe müssen die Anforderungen der Norm für Gesteinskörnungen (SN 670102) einhalten. Insbesondere müssen genormte Kornzusammensetzungen innerhalb festgelegter Grenzwert-abweichungen erfüllt sein. Weiterhin müssen die in der Norm für Recyclingbeton (SN 562 162/4) angegebenen Fremdstoffanteile eingehalten werden. Die genannten Normen regeln sowohl die Zusammensetzung von Beton mit definierten Eigenschaften bezgl. Druckfestigkeit und Expositionsklasse als auch von Magerbeton ohne besondere Eigenschaften.

 

Schadstoffe
Die Schadstoffgehalte müssen die Richtwerte für tolerierbares Aushubmaterial erfüllen, damit sie als Rohstoffersatz für die Beton- oder Asphaltherstellung eingesetzt werden können.

 

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