Deponierung

Beschreibung des Verfahrens

In der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) sind drei Deponietypen definiert:

 
  • Inertstoffdeponie
  •  Reststoffdeponie
  •  Reaktordeponie

 

Eine Reststoffdeponie kann sowohl als eigenständige Deponie aber auch in Form eines abgegrenzten Bereiches auf dem Gelände in einer Reaktordeponie ausgeführt sein. In ähnlicher Weise ist in einer Reaktordeponie ein Schlackenkompartiment zur Ablagerung von Schlacken aus Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle realisiert, das quasi als ein vierter Deponietyp aufgefasst werden kann.

 

Schadstoffe


Inertstoffdeponie
Auf Inertstoffdeponien können nur gesteinsähnliche Materialien abgelagert werden, deren Schadstoffgehalte und Eluatwerte die Grenzwerte der TVA und der zugehörigen BUWAL-Empfehlung nicht überschreiten.


Reststoffdeponie
Auf Reststoffdeponien kann Aushubmaterial mit weniger als 5 Gew.-% organischer Kohlenstoff abgelagert werden. Zusätzlich ist mit Eluattests nachzuweisen, dass die in der TVA festgelegten Grenzwerte nicht überschritten werden.


Reaktordeponie
Auf Reaktordeponien dürfen Abfälle abgelagert werden, die in Bezug auf Zusammen- setzung, Wasserlöslichkeit und Verhalten vergleichbar sind mit Inertstoffen oder Schlacken aus Verbrennungsanlagen oder nicht brennbaren Bauabfällen.

 

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